AVV-Novelle verabschiedet: Änderungen im Genehmigungsverfahren

29. September 2023

Der Bundesrat hat eine Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) beschlossen. Diese Vorschrift ist mit die Wichtigste für die gesetzliche Regelung der Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK).

Analog zur geplanten EEG-Änderung (siehe unten) enthält die AVV-Novelle eine Verlängerung der Frist zur obligatorischen Einbeziehung der Baumusterprüfstellen (BMPSt) für die Standortprüfung. Diese sollen nun stärker in die Verfahren eingebunden werden. Zudem müssen BNK-Systeme immer einen standortspezifischen Nachweis bzw. eine Befliegung vorweisen. Das ist bei Light:Guard bereits der Fall, somit ergibt sich für uns und unsere Kund*innen keine Änderung im Prozess.

Allgemein erwarten wir aber durch die Zwangsbeteiligung der Baumusterprüfstellen längere und teurere Verfahren, auch aufgrund ihrer Kapazitätsengpässe. Der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, auf die zwingende Einbeziehung der Baumusterprüfstelle zu verzichten, um den Verfahrensmehraufwand zu reduzieren und somit den Ausbau der Windenergie nicht zu gefährden, wurde bisher nicht entsprochen.

Zur weiteren Information empfehlen wir die Positionierung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Beitragsbild von Francesco Zivoli auf Unsplash


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Portrait von Robert Stadler

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Erklärgrafik zur Light:Guard Shutdown Control für die Mahdabschaltung

Danach erhalten Sie ein unverbindliches Angebot. Bei Annahme zahlen Sie eine einmalige Summe für den Anschluss und eine jährliche Gebühr für die Shutdown Control. Diese wird verbaut, aktiviert und ihr Windpark erfüllt alle Auflagen.

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Portraitfoto von Eileen Hänel

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Screenshot einer Deutschlandkarte, auf der die Transponderempfänger der Light:Guard GmbH als Punkte eingezeichnet sind

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Im Vordergrund ein Windpark mit Windrädern im Sonnenuntergang. Im Hintergrund ist ein Dorf

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