Alle aktuellen Veranstaltungen, News und Entwicklungen rund um uns und das Thema Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK).
Eine Pressemitteilung der Firma Topwind BV, in Zusammenarbeit mit der Light:Guard GmbH
Barneveld, 29. November 2023
Topwind und Windkoepel Groen haben eine Vereinbarung über die Lieferung von BNK für alle Parks innerhalb von Windplan Groen getroffen. BNK steht für „Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung“, ein fortschrittliches System, das es ermöglicht, die Beleuchtung der Windkraftanlagen nachts und am Abend so weit wie möglich abzuschalten. Die Lieferung des Systems erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Topwinds Partner Light:Guard, einem Unternehmen mit umfangreicher Erfahrung auf diesem Gebiet im Nachbarland Deutschland.
Multilaterale Überwachung
Das von Topwind und Light:Guard gelieferte System basiert auf der Transpondertechnologie. Flugzeuge senden ein Transpondersignal aus, das von Empfängern auf den Windkraftanlagen empfangen wird. Einzigartig beim Anflug auf Windplan Groen ist der zusätzliche Einsatz von Multilateration (MLAT), einer Verfeinerungstechnik, die eine noch genauere Bestimmung der Flugzeugposition ermöglicht, was zu einer höheren „Licht-aus“-Zeit führt. In Anbetracht der geografischen Nähe zum Flughafen Lelystad ist dies von besonderem Wert für Mensch und Umwelt.
Technische Raffinesse
Sobald dieses System in Betrieb ist, wird es das größte niederländische Windprojekt sein, bei dem die BNK-Technologie auf der Grundlage von MLAT zum Einsatz kommt. Die beträchtlichen Masthöhen (ca. 160 m) werden wesentlich zur Erfassungsreichweite des Systems beitragen. Auf dem flachen Flevopolder wird eine optimale Signalstärke und Abdeckung erwartet. Außerdem umfasst der Windplan verschiedene Arten von Windturbinen. Martin van den Bosch, Projektleiter von Topwind, erklärt: „Es ist fantastisch, dass wir alle drei verschiedenen Turbinentypen mit unserer Schnittstelle integrieren können. Die kombinierte IT-Expertise von Topwind und dem Technologiepartner Light:Guard, gepaart mit einem hohen Maß an praktischer Erfahrung, ermöglicht es uns, diese Integration optimal zu bewältigen.“
Ausblick
Bevor das System in Betrieb genommen wird, findet eine Testphase statt, die auch einen praktischen Flugtest beinhaltet. Die Lieferung des BNK-Systems passt perfekt zum Auftrag von Topwind Systems, Windparkbetreiber mit innovativen Systemen zu unterstützen. Topwind setzt sich aktiv für den weiteren Einsatz von BNK im ganzen Land ein.
30. Oktober 2023
Light:Guard ist im Bereich Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) exklusiver Partner von Vestas. Sowohl für Bestandsanlagen als auch seit Kurzem für Neuanlagen kann das light:guard-System direkt über Vestas bezogen werden.
Um genauer auf die Fragen der Parkbetreibenden über den aktuellen Stand der BNK-Ausstattung eingehen zu können, haben Vestas und Light:Guard vor Kurzem ein Online-Seminar veranstaltet. Neben der erfreulichen Nachricht, dass die Umrüstung für BNK-ready fast abgeschlossen und die 80% aller von Vestas und uns verkauften light:guard-Systeme installiert sind, gab es auch Updates zu dunkel geschalteten Parks und Neuigkeiten zu weiteren Abnahmen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten sind hier zusammengefasst:
Frage: Ist die BNK-Fristverlängerung schon rechtskräftig?
Antwort: Die Fristverlängerung wurde im Beratungsprozess vom Bundesrat unkommentiert gelassen und wird jetzt im Bundestag diskutiert. Alles weitere zum Thema Fristverlängerung finden Sie in unserer Stellungnahme unter dieser FAQ.
Frage: Wie ist der Fahrplan zur Installation der Hardware?
Antwort: Alle Systeme sollen bis spätestens Ende des Jahres 2023 installiert werden. Ein windparkspezifisches Datum kann über [email protected] angefragt werden.
Frage: Gibt es schon Windparks mit einem aktiven BNK-System?
Antwort: Ja, wir haben schon diverse Einzelstandorte und auch bereits Parks mit Multilateration aus Cluster 1 aktiv. Zusätzlich haben wir über 500 Anlagen mit Radar-BNK-Systemen unserer Schwesterfirma Quantec Sensors bereits dunkel geschaltet. Da wir neben den BNK-Systemen auch für die Umrüstung der BNK-Infrastruktur bei diversen Herstellern verantwortlich waren, erfolgt unsere Aktivierung generell in drei Schritten: 1. Umrüstung/Ertüchtigung der Infrastruktur der Parks, 2. Installation eines BNK-Systems, 3. Befliegung und Abnahme. Der erste Schritt ist bereits abgeschlossen, der zweite Schritt wird es zeitnah sein und danach folgt mit einem großen Schwung die Dunkelschaltung aller Parks als dritter Schritt.
Frage: Gibt es genauere Angaben zum Zuschnitt der Cluster in Rheinland-Pfalz?
Antwort: Aus Cluster 1 haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Abnahme besser und schneller funktioniert, wenn die Cluster kleiner werden, weswegen wir das Cluster 2 in drei Teile aufgeteilt haben.
Frage: Wann erfolgen die standortbezogenen Prüfungen für meine Region und wann können wir mit den Zertifikaten rechnen?
Antwort: Der genaue Zeitplan unterliegt Verschiebungen und Veränderungen, grob kann aber schon folgende Prognose getroffen werden: Bis Jahresende geplant ist die Befliegung ca. 30% aller verbleibenden Windparks und das finale Zertifikat kann bei 15% aller Windparks ausgestellt werden. Das betrifft vor allem Cluster 1 (Hamburg), Cluster 2 (Saarland/Rheinland-Pfalz) und Mitteldeutschland (Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, NRW). Süddeutschland (Bayern, Baden-Württemberg) wird im ersten Quartal 2024 beflogen und anschließend zertifiziert. Norddeutschland (Brandenburg, nördliches Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, nördliches NRW, Mecklenburg-Vorpommern und Rest von Schleswig-Holstein) wird im ersten Quartal 2024 mit einem bis dahin separatem Team vermessen und abschließend zertifiziert.
24. Oktober 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie gern noch einmal ausführlich über die jüngst erfolgten bzw. zu erwartenden Änderungen der Gesetzgebung in Bezug auf Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) informieren und auf diesem Wege auch eventuellen Unsicherheiten vorbeugen.
Bei den erwähnten Änderungen handelt es sich einerseits um eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) sowie zusätzlich um eine anstehende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des EEG, das sogenannte „Solar-Paket 1“, regelt die Verlängerung für die Austattung von Windenergieanlagen mit BNK-Systemen um ein Jahr. Neuer Stichtag soll damit der 1. Januar 2025 werden. Bisher handelt es sich allerding lediglich um eine Stellungnahme des Bundesrates zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des EEG. Die Fristverlängerung wurde im Beratungsprozess vom Bundesrat unkommentiert gelassen und wird jetzt im Bundestag diskutiert. Hier sind weitere Entwicklungen abzuwarten. Der Bundesverband Windenergie (BWE) hat dazu eine Stellungnahme herausgegeben, die den Entwurf grundsätzlich begrüßt und die Wichtigkeit betont, Betreibende vor Strafzahlungen zu schützen.
Die Novelle der AVV wurde dagegen bereits am 29. September vom Bundesrat beschlossen. Sie enthält analog zur geplanten EEG-Änderung eine Verlängerung der Frist zur obligatorischen Einbeziehung der Baumusterprüfstellen für die Standortprüfung. Geplant ist laut Bundesrat, die Baumusterprüfstellen enger in die Prüfung einzubinden, um Verfahren zur BNK-Nachrüstung zu beschleunigen. Zudem müssen BNK-Systeme immer einen standortspezifischen Nachweis bzw. eine Befliegung vorweisen. Das ist bei Light:Guard bereits der Fall, somit ergibt sich für Sie und uns keine Änderung im Prozess.
Allgemein erwarten wir aber durch die Zwangsbeteiligung der Baumusterprüfstellen längere und teurere Verfahren, auch aufgrund von deren Kapazitätsengpässen. Der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, auf die zwingende Einbeziehung der Baumusterprüfstelle zu verzichten, um den Verfahrensmehraufwand zu reduzieren und somit den Ausbau der Windenergie nicht zu gefährden, wurde bisher nicht entsprochen.
Wir bleiben weiter am Ball und werden Sie informieren, wenn es hier Neuerungen zu vermelden gibt.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Light:Guard GmbH
29. September 2023
Der Bundesrat hat eine Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) beschlossen. Diese Vorschrift ist mit die Wichtigste für die gesetzliche Regelung der Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK).
Analog zur geplanten EEG-Änderung (siehe unten) enthält die AVV-Novelle eine Verlängerung der Frist zur obligatorischen Einbeziehung der Baumusterprüfstellen (BMPSt) für die Standortprüfung. Diese sollen nun stärker in die Verfahren eingebunden werden. Zudem müssen BNK-Systeme immer einen standortspezifischen Nachweis bzw. eine Befliegung vorweisen. Das ist bei Light:Guard bereits der Fall, somit ergibt sich für uns und unsere Kund*innen keine Änderung im Prozess.
Allgemein erwarten wir aber durch die Zwangsbeteiligung der Baumusterprüfstellen längere und teurere Verfahren, auch aufgrund ihrer Kapazitätsengpässe. Der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, auf die zwingende Einbeziehung der Baumusterprüfstelle zu verzichten, um den Verfahrensmehraufwand zu reduzieren und somit den Ausbau der Windenergie nicht zu gefährden, wurde bisher nicht entsprochen.
Zur weiteren Information empfehlen wir die Positionierung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Husum, 12.-15. September 2023
Natürlich waren auch wir in Husum, der grauen Stadt am Meer – dieses Mal allerdings ohne eigenen Stand. So konnten wir direkt an den Ständen unserer Partner ins Gespräch kommen. Vielen Dank an alle für den interessanten Austausch!
18. August 2023
Die Frist zur Austattung von Windenergieanlagen mit Bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung (BNK) soll wieder einmal verschoben werden. Das ergibt sich aus einer geplanten Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), auch „Solarpaket I” genannt. Bisher handelt es sich allerding lediglich um eine Stellungnahme des Bundesrates zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des EEG. Die Fristverlängerung wurde im Beratungsprozess vom Bundesrat unkommentiert gelassen und wird jetzt im Bundestag diskutiert.
Der neue Stichtag zur Umsetzung soll nun der 1. Januar 2025 werden. Diese Frist war bereits im Vorjahr mit dem EEG 2023 erwartet worden, wurde dann aber auf 2024 verkürzt, um jetzt schließlich wieder verlängert zu werden. Der Bundesregierung zufolge könnten viele Anlagenbetreibende die usprüngliche Frist nicht einhalten können, wodurch ihnen eine Pönale nach § 52 EEG gedroht hätte.
Diese soll bestehen, verschiebt sich aber um ein Jahr. Nichtsdestotrotz ist rasches Handeln für Betreibende angesagt. § 9 Abs. 8 wurde nämlich erweitert, und schreibt nun vor, dass „Betreiber, die Anlagen vor (…) 31.12.2023 in Betrieb genommen haben (…) unverzüglich einen vollständigen prüffähigen Antrag zur Zulassung einer Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung” zu stellen haben.
Selbstverständlich unterstützt Light:Guard Sie weiterhin bei der Einholung der Genehmigung. Wir arbeiten mit allen relevanten Behörden zusammen und werden alle Anlagen in unserem Portfolio fristgerecht mit Bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung ausstatten.
Zur weiteren Information und juristischen Einordnung empfehlen wir diesen Artikel der prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft.
Isernhagen, 12. Januar 2023
Die Light:Guard GmbH hat eine Partnerschaft mit dem nachhaltigen Mobilfunkanbieter WEtell GmbH gestartet. Ziel dieser Kooperation ist es, unlimitiertes Datenvolumen für Industrieanwendungen in Windparks bereitzustellen. Das bedeutet, dass Betreibenden, die ihren Windpark mit Bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung (BNK) ausstatten und kein ausreichendes Internet anliegen haben, mobiles Internet über den Light:Guard-Kundenrouter bereitgestellt werden kann.
Isernhagen, 2. November 2022
In der Patentangelegenheit zwischen Wobben Properties GmbH und Light:Guard GmbH ist es zu einer Entscheidung gekommen. Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage der Wobben Properties GmbH, die Patente für den Windenergieanlagenhersteller Enercon verwaltet, erstinstanzlich abgewiesen. Inhalt der Auseinandersetzung war das europäische Patent EP 1 984 622 B1, bei dem es um transponderbasierte bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) an Windenergieanlagen geht.
Hamburg, 27.-30. September 2022
Die WindEnergy in Hamburg ist der internationale Informations- und Begegnungs-Brennpunkt für die Windbranche. Wir waren auch dieses Mal wieder mit einem Stand vertreten. Danke an alle, die uns einen Besuch abgestattet haben und zu Gast bei unserer Standparty waren. Bis zum nächsten Mal!
Potsdam, 10.-12. November 2021
Wir bedanken uns bei allen, die uns an unserem Stand 179 und am Donnerstag im Forum 15 besucht haben. Das Programm und die Vorträge unseres Forums finden Sie zum Nachlesen im Programmheft oder auf der Website der Windenergietage.
Isernhagen, 20. Juli 2021
In der Patentangelegenheit zwischen Wobben Properties GmbH und Light:Guard GmbH ist es nun zu einer Patentklage seitens Wobben Properties gekommen, da bisher keine außergerichtliche Einigung erzielt werden konnte. Wobben Properties verwertet Patente und Markenrechte für den Windenergieanlagenhersteller Enercon. Inhalt der Auseinandersetzung ist das europäische Patent EP 1 984 622 B1, bei dem es um transponderbasierte bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) an Windenergieanlagen geht.
Isernhagen, 12. Juli 2021
Das light:guard-System zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung wird ab sofort für Vestas-Windenergieanlagen im Vollwartungsvertrag angeboten. Bisher konnte die Signallieferung entweder über Vestas oder über Light:Guard direkt beauftragt werden. Das wird ab sofort vereinfacht, indem die Signallieferung in den bestehenden Wartungsvertrag über einen Nachtrag integriert werden kann.
Isernhagen, 12. Juli 2021
Die Light:Guard GmbH bietet ab sofort die Durchführung der standortspezifischen Prüfung für Windparks an. Dieses Angebot ist Teil des Signalliefervertrags bei der Umrüstung auf Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK). Dazu arbeitet die Light:Guard eng mit der zugelassenen Zertifizierungsstelle DFS Aviation Services GmbH zusammen, um die Abwicklung der Genehmigung möglichst reibungslos zu gestalten.
Isernhagen, 11. März 2021
Um Windparkbetreibenden den Umstieg zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) zu erleichtern, haben die Nordex Group und die Light:Guard GmbH eine gemeinsame Lösung, BNK-Ready, entwickelt. Die Nordex Group und die Quantec Sensors GmbH, das Schwesterunternehmen der Light:Guard, arbeiten bereits seit März 2020 im Bereich BNK zusammen.
Isernhagen, 19. Januar 2021
Die Quantec Sensors GmbH und die Vestas Deutschland GmbH starten eine umfangreiche Kooperation im Bereich der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK). Diese umfasst vor allem die Installation des light:guard-Systems der Quantec Sensors in Vestas Bestands-Windenergieanlagen.
Isernhagen, 24. November 2020
Das transponderbasierte System der Light:Guard GmbH zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) hat die Baumusterprüfung erfolgreich abgelegt. Mit der Anerkennung und Übergabe der entsprechenden Urkunde am 23. November dieses Jahres durch die DFS Aviation Services GmbH gilt das light:guard-System als zertifiziert.
Isernhagen, 23. Oktober 2020
Mit der finalen Befliegung hat das transponderbasierte System für Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung der Light:Guard GmbH am 22. Oktober einen weiteren Meilenstein der Baumusterprüfung erfolgreich abgeschlossen. Geprüft wurde auf Grundlage der der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen vom 20. April 2020. Das Baumusterzertifikat wird nun in Kürze erwartet.