Aus der Presse & auf der Messe

Alle aktuellen Veranstaltungen, News und Entwicklungen rund um unser Unternehmen.

Husum, 12.-15. September 2023

Natürlich waren auch wir in Husum, der grauen Stadt am Meer – dieses Mal allerdings ohne eigenen Stand. So konnten wir direkt an den Ständen unserer Partner ins Gespräch kommen. Vielen Dank an alle für den interessanten Austausch!

5 Personen auf der Messe Husum Wind

18. August 2023

Die Frist zur Austattung von Windenergieanlagen mit Bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung (BNK) ist wieder einmal verschoben worden. Das ergibt sich aus der jüngst erfolgten Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), auch „Solarpaket I” genannt.

Der neue Stichtag zur Umsetzung ist nun der 1. Januar 2025. Diese Frist war bereits im Vorjahr mit dem EEG 2023 erwartet worden, wurde dann aber auf 2024 verkürzt, um jetzt schließlich wieder verlängert zu werden. Der Bundesregierung zufolge hätten viele Anlagenbetreibende die usprüngliche Frist nicht einhalten können, wodurch ihnen eine Pönale nach § 52 EEG gedroht hätte. 

Diese bleibt bestehen, verschiebt sich aber um ein Jahr. Nichtsdestotrotz ist rasches Handeln für Betreibende angesagt. § 9 Abs. 8 wurde nämlich erweitert, und schreibt nun vor, dass „Betreiber, die Anlagen vor (…) 31.12.2023 in Betrieb genommen haben (…) unverzüglich einen vollständigen prüffähigen Antrag zur Zulassung einer Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung” zu stellen haben.

Selbstverständlich unterstützt Light:Guard Sie weiterhin bei der Einholung der Genehmigung. Wir arbeiten mit allen relevanten Behörden zusammen und werden alle Anlagen in unserem Portfolio fristgerecht mit Bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung ausstatten.

Zur weiteren Information und juristischen Einordnung empfehlen wir diesen Artikel der prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft.

17. Juli 2023

Die Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) betrifft auch das Thema Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung.

Die hauptsächliche Änderung besteht darin, dass die Baumusterprüfstellen (BMPSt) immer stärker in die Verfahren eingebunden werden. Zudem müssen BNK-Systeme immer einen standortspezifischen Nachweis bzw. eine Befliegung vorweisen. Das ist bei Light:Guard bereits der Fall, somit ergibt sich für uns und unsere Kund*innen keine Änderung im Prozess.

Allgemein erwarten wir längere und teurere Verfahren, auch aufgrund von Kapazitätsengpässen bei den Baumusterprüfstellen. Es ist abzuwarten, ob durch diesen förderalistischen Eingriff die Zulassungsverfahren tatsächlich vereinheitlicht werden können.

Zur weiteren Information empfehlen wir die Positionierung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Isernhagen, 12. Januar 2023

Die Light:Guard GmbH hat eine Partnerschaft mit dem nachhaltigen Mobilfunkanbieter WEtell GmbH gestartet. Ziel dieser Kooperation ist es, unlimitiertes Datenvolumen für Industrieanwendungen in Windparks bereitzustellen. Das bedeutet, dass Betreibenden, die ihren Windpark mit Bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung (BNK) ausstatten und kein ausreichendes Internet anliegen haben, mobiles Internet über den Light:Guard-Kundenrouter bereitgestellt werden kann.

Die komplette Pressemitteilung zum Download.

Isernhagen, 2. November 2022

In der Patentangelegenheit zwischen Wobben Properties GmbH und Light:Guard GmbH ist es zu einer Entscheidung gekommen. Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage der Wobben Properties GmbH, die Patente für den Windenergieanlagenhersteller Enercon verwaltet, erstinstanzlich abgewiesen. Inhalt der Auseinandersetzung war das europäische Patent EP 1 984 622 B1, bei dem es um transponderbasierte bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) an Windenergieanlagen geht.

Die komplette Pressemitteilung zum Download.

Hamburg, 27.-30. September 2022

Die WindEnergy in Hamburg ist der internationale Informations- und Begegnungs-Brennpunkt für die Windbranche. Wir waren auch dieses Mal wieder mit einem Stand vertreten. Danke an alle, die uns einen Besuch abgestattet haben und zu Gast bei unserer Standparty waren. Bis zum nächsten Mal!

Potsdam, 10.-12. November 2021

Wir bedanken uns bei allen, die uns an unserem Stand 179 und am Donnerstag im Forum 15 besucht haben. Das Programm und die Vorträge unseres Forums finden Sie zum Nachlesen im Programmheft oder auf der Website der Windenergietage.

Programm des Forums der Light:Guard GmbH bei den 29. Windenergietagen 2021

Isernhagen, 20. Juli 2021

In der Patentangelegenheit zwischen Wobben Properties GmbH und Light:Guard GmbH ist es nun zu einer Patentklage seitens Wobben Properties gekommen, da bisher keine außergerichtliche Einigung erzielt werden konnte. Wobben Properties verwertet Patente und Markenrechte für den Windenergieanlagenhersteller Enercon. Inhalt der Auseinandersetzung ist das europäische Patent EP 1 984 622 B1, bei dem es um transponderbasierte bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) an Windenergieanlagen geht.

Die komplette Pressemitteilung zum Download.

Isernhagen, 12. Juli 2021

Das light:guard-System zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung wird ab sofort für Vestas-Windenergieanlagen im Vollwartungsvertrag angeboten. Bisher konnte die Signallieferung entweder über Vestas oder über Light:Guard direkt beauftragt werden. Das wird ab sofort vereinfacht, indem die Signallieferung in den bestehenden Wartungsvertrag über einen Nachtrag integriert werden kann.

Die komplette Pressemitteilung zum Download.

Isernhagen, 12. Juli 2021

Die Light:Guard GmbH bietet ab sofort die Durchführung der standortspezifischen Prüfung für Windparks an. Dieses Angebot ist Teil des Signalliefervertrags bei der Umrüstung auf Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK). Dazu arbeitet die Light:Guard eng mit der zugelassenen Zertifizierungsstelle DFS Aviation Services GmbH zusammen, um die Abwicklung der Genehmigung möglichst reibungslos zu gestalten.

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Isernhagen, 11. März 2021

Um Windparkbetreibenden den Umstieg zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) zu erleichtern, haben die Nordex Group und die Light:Guard GmbH eine gemeinsame Lösung, BNK-Ready, entwickelt. Die Nordex Group und die Quantec Sensors GmbH, das Schwesterunternehmen der Light:Guard, arbeiten bereits seit März 2020 im Bereich BNK zusammen.

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Isernhagen, 19. Januar 2021

Die Quantec Sensors GmbH und die Vestas Deutschland GmbH starten eine umfangreiche Kooperation im Bereich der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK). Diese umfasst vor allem die Installation des light:guard-Systems der Quantec Sensors in Vestas Bestands-Windenergieanlagen.

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Isernhagen, 24. November 2020

Das transponderbasierte System der Light:Guard GmbH zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) hat die Baumusterprüfung erfolgreich abgelegt. Mit der Anerkennung und Übergabe der entsprechenden Urkunde am 23. November dieses Jahres durch die DFS Aviation Services GmbH gilt das light:guard-System als zertifiziert.

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Isernhagen, 23. Oktober 2020

Mit der finalen Befliegung hat das transponderbasierte System für Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung der Light:Guard GmbH am 22. Oktober einen weiteren Meilenstein der Baumusterprüfung erfolgreich abgeschlossen. Geprüft wurde auf Grundlage der der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen vom 20. April 2020. Das Baumusterzertifikat wird nun in Kürze erwartet.

Die komplette Pressemitteilung zum Download.

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