Aktuelles rund um BNK

Alle aktuellen Veranstaltungen, News und Entwicklungen rund um uns und das Thema Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK).

Die neuesten meldungen rund um bnk

Aktuellste News

Österreich führt BNK-Pflicht für Windenergieanlagen ein

09. April 2024

Auch Österreich führt nun die Bedarfsgesteuerte bzw. Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen ein. Das entsprechende Gesetz wurde diese Woche vom Bundesrat beschlossen.

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung reduziert das nächtliche Blinken von Windenergieanlagen (WEA) auf ein Minimum. Das funktioniert, indem das BNK-System den Luftraum um einen Windpark überwacht. Erst wenn sich ein Flugzeug in der Nähe befindet, werden die Hindernisfeuer der WEA aktiviert. Eins der führenden BNK-Systeme ist das light:guard-System.

In Deutschland ist die Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben und bereits in der Praxis erprobt. Österreich zieht nun nach, nachdem sich die Windbranche auch für den Einsatz von BNK ausgesprochen hatte.

Karte des BNK-Clusters Hamburg zwischen Bremen und Kiel

PM: Größtes multilateriertes BNK-Cluster der Welt wächst weiter

Isernhagen, 25. Januar 2024

Die Light:Guard GmbH, einer der führenden Anbieter im Bereich Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) für Windenergieanlagen, gibt bekannt, dass das weltweit erste und größte zusammenhängende BNK-MLAT-Cluster betriebsbereit ist und weiterhin wächst. 

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) ist eine Technologie, mit der das Blinken von Windenergieanlagen auf ein Minimum reduziert werden kann, indem der Luftraum um einen Windpark überwacht wird. Als Cluster wird in diesem Fall ein Gebiet bezeichnet, in dem die Detektion von Flugobjekten in diesem Luftraum zusammenhängend mittels Multilateration erfolgt. Multilateration (MLAT) bedeutet, dass das BNK-System Daten von allen Empfängern gleichzeitig empfängt und so eine höhere Netzabdeckung und Signalqualität erreicht als ein einzelner Empfänger.

Bundestag beschließt Fristverlängerung bis 2025 für Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)

15. Dezember 2023

Gute Nachrichten zum Jahresende: Der Bundestag
hat am 15. Dezember die Fristverlängerung für
Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung an
Windenergieanlagen beschlossen. Betreibende von Windenergieanlagen an Land, die…

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Aktueller Stand zur Fristverlängerung der Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) im Solarpaket I

15. Dezember 2023

Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des EEG,
das sogenannte „Solar-Paket 1“, regelt die
Verlängerung für die Austattung von
Windenergieanlagen mit BNK-Systemen um ein…

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PM: Unser niederländischer Partner Topwind liefert das light:guard-System für Windplan Groen

Eine Pressemitteilung der Firma Topwind BV, in
Zusammenarbeit mit der Light:Guard GmbH
Barneveld, 29. November 2023

Topwind und Windkoepel Groen haben eine
Vereinbarung über die Lieferung von BNK für alle
Parks innerhalb von Windplan Groen getroffen…

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Weitere Meldungen:

Isernhagen, 25. Januar 2024

Die Light:Guard GmbH, einer der führenden Anbieter im Bereich Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) für Windenergieanlagen, gibt bekannt, dass das weltweit erste und größte zusammenhängende BNK-MLAT-Cluster betriebsbereit ist und weiterhin wächst. 

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) ist eine Technologie, mit der das Blinken von Windenergieanlagen auf ein Minimum reduziert werden kann, indem der Luftraum um einen Windpark überwacht wird. Als Cluster wird in diesem Fall ein Gebiet bezeichnet, in dem die Detektion von Flugobjekten in diesem Luftraum zusammenhängend mittels Multilateration erfolgt. Multilateration (MLAT) bedeutet, dass das BNK-System Daten von allen Empfängern gleichzeitig empfängt und so eine höhere Netzabdeckung und Signalqualität erreicht als ein einzelner Empfänger.

Das „Cluster Hamburg“ der Light:Guard erstreckt sich über ein ca. 10.000 km² großes Gebiet im Raum zwischen Bremen und Kiel und umfasst insgesamt 24 Light:Guard-Receiver, die als Empfänger der Transpondersignale der Flugobjekte dienen. Bisher wurden 31 Windparks mit insgesamt 152 Windenergieanlagen erfolgreich integriert. Die Abnahme und Funktionsbestätigung erfolgten durch die Baumusterprüfstelle DFS Aviation Services (DAS).

Die komplette Pressemitteilung zum Download.

Karte des BNK-Clusters Hamburg zwischen Bremen und Kiel

15. Dezember 2023

Gute Nachrichten zum Jahresende: Der Bundestag hat am 15. Dezember die Fristverlängerung für Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung an Windenergieanlagen beschlossen. Betreibende von Windenergieanlagen an Land, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur Nachtkennzeichnung verpflichtet sind, müssen ihre Anlagen mit einer Einrichtung zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen ausstatten. Diese Regel sollte ursprünglich ab 1. Januar 2024 gelten und wird nun um ein Jahr verschoben.

363 Abgeordnete stimmten für die Regelung, die ursprünglich Teil des sogenannten „Solar-Paket 1“ war. Dieses ist bisher allerdings nur eine Stellungnahme des Bundesrates zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des EEG. Ursprünglich war die Verabschiedung des Pakets noch für dieses Jahr geplant, doch aufgrund voraussichtlicher Verzögerungen im Nachtragshaushalt wird nun erwartet, dass der nächste Bundeshaushalt erst Anfang 2024 verabschiedet wird.

Die Bundesregierung folgt damit der Aufforderung des Bundesverband Windenergie e.V., des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. und des Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. , die Ende November in einem gemeinsamen Schreiben den Ausschuss für Klimaschutz und Energie aufgefordert hatten, schnell rechtliche Sicherheit für die Verlängerung der BNK-Frist herbeizuführen.

Die Fristverlängerung schützt somit Betreibende, die rechtzeitig BNK-Verträge abgeschlossen haben und nun keine Strafzahlungen befürchten müssen.

Den kompletten Gesetzestext finden Sie auch unter diesem Link.

 

12. Dezember 2023

Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des EEG, das sogenannte „Solar-Paket 1“, regelt die Verlängerung für die Austattung von Windenergieanlagen mit BNK-Systemen um ein Jahr. Neuer Stichtag soll damit der 1. Januar 2025 werden. Bisher handelt es sich allerding lediglich um eine Stellungnahme des Bundesrates zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des EEG.

Derzeit befindet sich das Solarpaket I in einer Phase der Unsicherheit hinsichtlich seiner Verabschiedung und hat Auswirkungen auf die geplante Fristverlängerung zur Ausstattung von Windenergieanlagen mit bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung (BNK). Ursprünglich war die Verabschiedung des Pakets noch für dieses Jahr geplant, doch aufgrund voraussichtlicher Verzögerungen im Nachtragshaushalt wird nun erwartet, dass der nächste Bundeshaushalt erst Anfang 2024 verabschiedet wird.

Die geplante Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2024 soll Betreibende schützen, die rechtzeitig BNK-Verträge abgeschlossen haben. Gemäß Verbändeschreiben des Bundesverband Windenergie e.V., des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. und des Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. könnten diese Verzögerungen schwerwiegende Konsequenzen haben, da über 2.500 Anlagen von potenziellen Strafzahlungen betroffen sein könnten, die sich auf über 100 Millionen Euro pro Monat belaufen würden.

In diesem Zusammenhang wird eine dringende Entscheidung zur Fristverlängerung für BNK gefordert, falls das Solarpaket I nicht noch vor Jahresende verabschiedet werden kann. Die anhaltende Unsicherheit in der Branche könnten vermieden werden, wenn eine Lösung gefunden wird, die eine zeitnahe Sicherstellung der Fristverlängerung ermöglicht. Eine rückwirkende Ausführung Anfang 2024 bei verspätetem Inkrafttreten des Gesetzes könnte zu erheblichen und unnötigen Aufwänden führen.

Der Bundesverband Windenergie e.V., der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. haben in einem gemeinsamen Schreiben den Ausschuss für Klimaschutz und Energie aufgefordert, schnell rechtliche Sicherheit für die Verlängerung der BNK-Frist herbeizuführen. Das war Anfang Dezember, seitdem hat sich noch nichts getan. Sobald sich hier weitere Entwicklungen ergeben, informieren wir Sie selbstverständlich.

Eine Pressemitteilung der Firma Topwind BV, in Zusammenarbeit mit der Light:Guard GmbH
Barneveld, 29. November 2023

Topwind und Windkoepel Groen haben eine Vereinbarung über die Lieferung von BNK für alle Parks innerhalb von Windplan Groen getroffen. BNK steht für „Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung“, ein fortschrittliches System, das es ermöglicht, die Beleuchtung der Windkraftanlagen nachts und am Abend so weit wie möglich abzuschalten. Die Lieferung des Systems erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Topwinds Partner Light:Guard, einem Unternehmen mit umfangreicher Erfahrung auf diesem Gebiet im Nachbarland Deutschland.

Multilaterale Überwachung
Das von Topwind und Light:Guard gelieferte System basiert auf der Transpondertechnologie. Flugzeuge senden ein Transpondersignal aus, das von Empfängern auf den Windkraftanlagen empfangen wird. Einzigartig beim Anflug auf Windplan Groen ist der zusätzliche Einsatz von Multilateration (MLAT), einer Verfeinerungstechnik, die eine noch genauere Bestimmung der Flugzeugposition ermöglicht, was zu einer höheren „Licht-aus“-Zeit führt. In Anbetracht der geografischen Nähe zum Flughafen Lelystad ist dies von besonderem Wert für Mensch und Umwelt.

Technische Raffinesse
Sobald dieses System in Betrieb ist, wird es das größte niederländische Windprojekt sein, bei dem die BNK-Technologie auf der Grundlage von MLAT zum Einsatz kommt. Die beträchtlichen Masthöhen (ca. 160 m) werden wesentlich zur Erfassungsreichweite des Systems beitragen. Auf dem flachen Flevopolder wird eine optimale Signalstärke und Abdeckung erwartet. Außerdem umfasst der Windplan verschiedene Arten von Windturbinen. Martin van den Bosch, Projektleiter von Topwind, erklärt: „Es ist fantastisch, dass wir alle drei verschiedenen Turbinentypen mit unserer Schnittstelle integrieren können. Die kombinierte IT-Expertise von Topwind und dem Technologiepartner Light:Guard, gepaart mit einem hohen Maß an praktischer Erfahrung, ermöglicht es uns, diese Integration optimal zu bewältigen.“

Ausblick
Bevor das System in Betrieb genommen wird, findet eine Testphase statt, die auch einen praktischen Flugtest beinhaltet. Die Lieferung des BNK-Systems passt perfekt zum Auftrag von Topwind Systems, Windparkbetreiber mit innovativen Systemen zu unterstützen. Topwind setzt sich aktiv für den weiteren Einsatz von BNK im ganzen Land ein.

Geopgraphical overview of the wind farm Groen and the included wind turbines.

Besuchen Sie unseren Partner Topwind hier.

30. Oktober 2023

Light:Guard ist im Bereich Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) exklusiver Partner von Vestas. Sowohl für Bestandsanlagen als auch seit Kurzem für Neuanlagen kann das light:guard-System direkt über Vestas bezogen werden.

Um genauer auf die Fragen der Parkbetreibenden über den aktuellen Stand der BNK-Ausstattung eingehen zu können, haben Vestas und Light:Guard vor Kurzem ein Online-Seminar veranstaltet. Neben der erfreulichen Nachricht, dass die Umrüstung für BNK-ready fast abgeschlossen und die 80% aller von Vestas und uns verkauften light:guard-Systeme installiert sind, gab es auch Updates zu dunkel geschalteten Parks und Neuigkeiten zu weiteren Abnahmen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten sind hier zusammengefasst:

Frage: Ist die BNK-Fristverlängerung schon rechtskräftig?
Antwort: Die Fristverlängerung wurde im Beratungsprozess vom Bundesrat unkommentiert gelassen und wird jetzt im Bundestag diskutiert. Alles weitere zum Thema Fristverlängerung finden Sie in unserer Stellungnahme unter dieser FAQ.

Frage: Wie ist der Fahrplan zur Installation der Hardware?
Antwort: Alle Systeme sollen bis spätestens Ende des Jahres 2023 installiert werden. Ein windparkspezifisches Datum kann über [email protected] angefragt werden.

Frage: Gibt es schon Windparks mit einem aktiven BNK-System?
Antwort: Ja, wir haben schon diverse Einzelstandorte und auch bereits Parks mit Multilateration aus Cluster 1 aktiv. Zusätzlich haben wir über 500 Anlagen mit Radar-BNK-Systemen unserer Schwesterfirma Quantec Sensors bereits dunkel geschaltet. Da wir neben den BNK-Systemen auch für die Umrüstung der BNK-Infrastruktur bei diversen Herstellern verantwortlich waren, erfolgt unsere Aktivierung generell in drei Schritten: 1. Umrüstung/Ertüchtigung der Infrastruktur der Parks, 2. Installation eines BNK-Systems, 3. Befliegung und Abnahme. Der erste Schritt ist bereits abgeschlossen, der zweite Schritt wird es zeitnah sein und danach folgt mit einem großen Schwung die Dunkelschaltung aller Parks als dritter Schritt.

Frage: Gibt es genauere Angaben zum Zuschnitt der Cluster in Rheinland-Pfalz?
Antwort: Aus Cluster 1 haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Abnahme besser und schneller funktioniert, wenn die Cluster kleiner werden, weswegen wir das Cluster 2 in drei Teile aufgeteilt haben.

Frage: Wann erfolgen die standortbezogenen Prüfungen für meine Region und wann können wir mit den Zertifikaten rechnen?
Antwort: Der genaue Zeitplan unterliegt Verschiebungen und Veränderungen, grob kann aber schon folgende Prognose getroffen werden: Bis Jahresende geplant ist die Befliegung ca. 30% aller verbleibenden Windparks und das finale Zertifikat kann bei 15% aller Windparks ausgestellt werden. Das betrifft vor allem Cluster 1 (Hamburg), Cluster 2 (Saarland/Rheinland-Pfalz) und Mitteldeutschland (Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, NRW). Süddeutschland (Bayern, Baden-Württemberg) wird im ersten Quartal 2024 beflogen und anschließend zertifiziert. Norddeutschland (Brandenburg, nördliches Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, nördliches NRW, Mecklenburg-Vorpommern und Rest von Schleswig-Holstein) wird im ersten Quartal 2024 mit einem bis dahin separatem Team vermessen und abschließend zertifiziert.

Frage: Warum dauert die Standortprüfung viel länger als bei anderen BNK-Anbietern?
Antwort: Die Standortprüfung unterscheidet sich je nach Design des BNK-Systems. Es gibt drei Lösungsansätze: ein BNK-System (Receiver) pro WEA, ein BNK-System (Receiver) pro Park (Insellösung) oder ein BNK-System (Receiver) pro Park, das zusätzlich auch die Information von allen anderen Receivern erhält. Die Qualität des Signals ist in dem dritten und von Light:Guard verfolgtem Lösungsansatz (Multilateration) am höchsten. Jedoch ist dies im Systemdesign auch am komplexesten und führt dementsprechend zu erhöhtem Aufwand bei der Prüfung. Wir stehen jedoch hinter unserem Systemdesign, da wir der Auffassung sind, dass mit diesem langfristig die höchste Licht-aus Zeit in Parks möglich ist, größte Zuverlässigkeit herrscht und höchste Sicherheit gewährleistet werden kann. Wir bitten daher um Verständnis, dass hier die Prüfungen langfristiger sind – unserer Meinung nach deswegen aber auch exakter und mit höherer Rechtssicherheit.
 
Frage: Sie haben damit begonnen, vorläufige befristete Zertifikate zur standortbezogenen Prüfung von der DAS ausstellen zu lassen. Können Sie diese kurz erklären? 
Antwort: Die zeitlich befristeten Zertifikate waren eine Antwort auf den ursprünglich eingereichten Gesetzesentwurf. Hier wurden höhere Anforderungen an die Antragsstellung gestellt. Das kürzlich beschlossene Gesetz hat dies wieder aufgehoben. Die zeitlich befristeten Zertifikate finden somit keine Anwendung mehr.
 
Frage: Was gehört zu den Begrifflichkeiten „vollständig und prüffähig“ alles dazu? Die Stufe-2-Prüfung? Wir erhalten in Brandenburg in der Regel vorläufige Genehmigungen bzw. nun nur noch Eingangsbestätigungen. Ist das aus Ihrer Sicht ausreichend?
Antwort: Eine Eingangsbestätigung der Genehmigung von der Behörde ist aus unserer Sicht ausreichend als Nachweis bzw. zur Erfüllung der Auflage. Wegen der offenen Formulierung des Gesetzestextes empfehlen wir Rücksprache mit der jeweils zuständigen Netzagentur oder einschlägigen Kanzleien.
 
Frage: Sind nach Abschluss und Auswertung der Befliegung weitere windparkspezifische Funktionstests notwendig? 
Antwort: Nein, danach sind keine weiteren Tests mehr notwendig.
 
Frage: Gilt eine Befliegung/ein Zertifikat für ein beflogenes Gebiet auch für später dort errichtete WEA?
Antwort: Zertifikate werden für jeden Windpark einzeln ausgestellt. Die Befliegung erfolgt bei größeren Gebieten für das gesamte Gebiet, bei nicht zusammenhängenden Windpark-Gebieten bzw. einzelnen Windparks für jeden einzelnen Standort. In komplett durch Multilateration abgedeckten Gebieten kann es in Zukunft vorkommen – da mit der Zeit sowieso mehr Flächen abgedeckt werden – dass keine zusätzliche Befliegung notwendig ist.
 

24. Oktober 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie gern noch einmal ausführlich über die jüngst erfolgten bzw. zu erwartenden Änderungen der Gesetzgebung in Bezug auf Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) informieren und auf diesem Wege auch eventuellen Unsicherheiten vorbeugen.

Bei den erwähnten Änderungen handelt es sich einerseits um eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) sowie zusätzlich um eine anstehende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des EEG, das sogenannte „Solar-Paket 1“, regelt die Verlängerung für die Austattung von Windenergieanlagen mit BNK-Systemen um ein Jahr. Neuer Stichtag soll damit der 1. Januar 2025 werden. Bisher handelt es sich allerding lediglich um eine Stellungnahme des Bundesrates zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des EEG. Die Fristverlängerung wurde im Beratungsprozess vom Bundesrat unkommentiert gelassen und wird jetzt im Bundestag diskutiert. Hier sind weitere Entwicklungen abzuwarten. Der Bundesverband Windenergie (BWE) hat dazu eine Stellungnahme herausgegeben, die den Entwurf grundsätzlich begrüßt und die Wichtigkeit betont, Betreibende vor Strafzahlungen zu schützen.

Die Novelle der AVV wurde dagegen bereits am 29. September vom Bundesrat beschlossen. Sie enthält analog zur geplanten EEG-Änderung eine Verlängerung der Frist zur obligatorischen Einbeziehung der Baumusterprüfstellen für die Standortprüfung. Geplant ist laut Bundesrat, die Baumusterprüfstellen enger in die Prüfung einzubinden, um Verfahren zur BNK-Nachrüstung zu beschleunigen. Zudem müssen BNK-Systeme immer einen standortspezifischen Nachweis bzw. eine Befliegung vorweisen. Das ist bei Light:Guard bereits der Fall, somit ergibt sich für Sie und uns keine Änderung im Prozess.

Allgemein erwarten wir aber durch die Zwangsbeteiligung der Baumusterprüfstellen längere und teurere Verfahren, auch aufgrund von deren Kapazitätsengpässen. Der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, auf die zwingende Einbeziehung der Baumusterprüfstelle zu verzichten, um den Verfahrensmehraufwand zu reduzieren und somit den Ausbau der Windenergie nicht zu gefährden, wurde bisher nicht entsprochen.

Wir bleiben weiter am Ball und werden Sie informieren, wenn es hier Neuerungen zu vermelden gibt.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Light:Guard GmbH

29. September 2023

Der Bundesrat hat eine Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) beschlossen. Diese Vorschrift ist mit die Wichtigste für die gesetzliche Regelung der Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK).

Analog zur geplanten EEG-Änderung (siehe unten) enthält die AVV-Novelle eine Verlängerung der Frist zur obligatorischen Einbeziehung der Baumusterprüfstellen (BMPSt) für die Standortprüfung. Diese sollen nun stärker in die Verfahren eingebunden werden. Zudem müssen BNK-Systeme immer einen standortspezifischen Nachweis bzw. eine Befliegung vorweisen. Das ist bei Light:Guard bereits der Fall, somit ergibt sich für uns und unsere Kund*innen keine Änderung im Prozess.

Allgemein erwarten wir aber durch die Zwangsbeteiligung der Baumusterprüfstellen längere und teurere Verfahren, auch aufgrund ihrer Kapazitätsengpässe. Der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, auf die zwingende Einbeziehung der Baumusterprüfstelle zu verzichten, um den Verfahrensmehraufwand zu reduzieren und somit den Ausbau der Windenergie nicht zu gefährden, wurde bisher nicht entsprochen.

Zur weiteren Information empfehlen wir die Positionierung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Husum, 12.-15. September 2023

Natürlich waren auch wir in Husum, der grauen Stadt am Meer – dieses Mal allerdings ohne eigenen Stand. So konnten wir direkt an den Ständen unserer Partner ins Gespräch kommen. Vielen Dank an alle für den interessanten Austausch!

5 Personen auf der Messe Husum Wind

18. August 2023

Die Frist zur Austattung von Windenergieanlagen mit Bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung (BNK) soll wieder einmal verschoben werden. Das ergibt sich aus einer geplanten Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), auch „Solarpaket I” genannt. Bisher handelt es sich allerding lediglich um eine Stellungnahme des Bundesrates zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des EEG. Die Fristverlängerung wurde im Beratungsprozess vom Bundesrat unkommentiert gelassen und wird jetzt im Bundestag diskutiert.

Der neue Stichtag zur Umsetzung soll nun der 1. Januar 2025 werden. Diese Frist war bereits im Vorjahr mit dem EEG 2023 erwartet worden, wurde dann aber auf 2024 verkürzt, um jetzt schließlich wieder verlängert zu werden. Der Bundesregierung zufolge könnten viele Anlagenbetreibende die usprüngliche Frist nicht einhalten können, wodurch ihnen eine Pönale nach § 52 EEG gedroht hätte. 

Diese soll bestehen, verschiebt sich aber um ein Jahr. Nichtsdestotrotz ist rasches Handeln für Betreibende angesagt. § 9 Abs. 8 wurde nämlich erweitert, und schreibt nun vor, dass „Betreiber, die Anlagen vor (…) 31.12.2023 in Betrieb genommen haben (…) unverzüglich einen vollständigen prüffähigen Antrag zur Zulassung einer Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung” zu stellen haben.

Selbstverständlich unterstützt Light:Guard Sie weiterhin bei der Einholung der Genehmigung. Wir arbeiten mit allen relevanten Behörden zusammen und werden alle Anlagen in unserem Portfolio fristgerecht mit Bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung ausstatten.

Zur weiteren Information und juristischen Einordnung empfehlen wir diesen Artikel der prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft.

Isernhagen, 12. Januar 2023

Die Light:Guard GmbH hat eine Partnerschaft mit dem nachhaltigen Mobilfunkanbieter WEtell GmbH gestartet. Ziel dieser Kooperation ist es, unlimitiertes Datenvolumen für Industrieanwendungen in Windparks bereitzustellen. Das bedeutet, dass Betreibenden, die ihren Windpark mit Bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung (BNK) ausstatten und kein ausreichendes Internet anliegen haben, mobiles Internet über den Light:Guard-Kundenrouter bereitgestellt werden kann.

Die komplette Pressemitteilung zum Download.

Isernhagen, 2. November 2022

In der Patentangelegenheit zwischen Wobben Properties GmbH und Light:Guard GmbH ist es zu einer Entscheidung gekommen. Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage der Wobben Properties GmbH, die Patente für den Windenergieanlagenhersteller Enercon verwaltet, erstinstanzlich abgewiesen. Inhalt der Auseinandersetzung war das europäische Patent EP 1 984 622 B1, bei dem es um transponderbasierte bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) an Windenergieanlagen geht.

Die komplette Pressemitteilung zum Download.

Hamburg, 27.-30. September 2022

Die WindEnergy in Hamburg ist der internationale Informations- und Begegnungs-Brennpunkt für die Windbranche. Wir waren auch dieses Mal wieder mit einem Stand vertreten. Danke an alle, die uns einen Besuch abgestattet haben und zu Gast bei unserer Standparty waren. Bis zum nächsten Mal!

Potsdam, 10.-12. November 2021

Wir bedanken uns bei allen, die uns an unserem Stand 179 und am Donnerstag im Forum 15 besucht haben. Das Programm und die Vorträge unseres Forums finden Sie zum Nachlesen im Programmheft oder auf der Website der Windenergietage.

Programm des Forums der Light:Guard GmbH bei den 29. Windenergietagen 2021

Isernhagen, 20. Juli 2021

In der Patentangelegenheit zwischen Wobben Properties GmbH und Light:Guard GmbH ist es nun zu einer Patentklage seitens Wobben Properties gekommen, da bisher keine außergerichtliche Einigung erzielt werden konnte. Wobben Properties verwertet Patente und Markenrechte für den Windenergieanlagenhersteller Enercon. Inhalt der Auseinandersetzung ist das europäische Patent EP 1 984 622 B1, bei dem es um transponderbasierte bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) an Windenergieanlagen geht.

Die komplette Pressemitteilung zum Download.

Isernhagen, 12. Juli 2021

Das light:guard-System zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung wird ab sofort für Vestas-Windenergieanlagen im Vollwartungsvertrag angeboten. Bisher konnte die Signallieferung entweder über Vestas oder über Light:Guard direkt beauftragt werden. Das wird ab sofort vereinfacht, indem die Signallieferung in den bestehenden Wartungsvertrag über einen Nachtrag integriert werden kann.

Die komplette Pressemitteilung zum Download.

Isernhagen, 12. Juli 2021

Die Light:Guard GmbH bietet ab sofort die Durchführung der standortspezifischen Prüfung für Windparks an. Dieses Angebot ist Teil des Signalliefervertrags bei der Umrüstung auf Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK). Dazu arbeitet die Light:Guard eng mit der zugelassenen Zertifizierungsstelle DFS Aviation Services GmbH zusammen, um die Abwicklung der Genehmigung möglichst reibungslos zu gestalten.

Die komplette Pressemitteilung zum Download.

Isernhagen, 11. März 2021

Um Windparkbetreibenden den Umstieg zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) zu erleichtern, haben die Nordex Group und die Light:Guard GmbH eine gemeinsame Lösung, BNK-Ready, entwickelt. Die Nordex Group und die Quantec Sensors GmbH, das Schwesterunternehmen der Light:Guard, arbeiten bereits seit März 2020 im Bereich BNK zusammen.

Die komplette Pressemitteilung zum Download.

Isernhagen, 19. Januar 2021

Die Quantec Sensors GmbH und die Vestas Deutschland GmbH starten eine umfangreiche Kooperation im Bereich der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK). Diese umfasst vor allem die Installation des light:guard-Systems der Quantec Sensors in Vestas Bestands-Windenergieanlagen.

Die komplette Pressemitteilung zum Download.

Isernhagen, 24. November 2020

Das transponderbasierte System der Light:Guard GmbH zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) hat die Baumusterprüfung erfolgreich abgelegt. Mit der Anerkennung und Übergabe der entsprechenden Urkunde am 23. November dieses Jahres durch die DFS Aviation Services GmbH gilt das light:guard-System als zertifiziert.

Die komplette Pressemitteilung zum Download.

Isernhagen, 23. Oktober 2020

Mit der finalen Befliegung hat das transponderbasierte System für Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung der Light:Guard GmbH am 22. Oktober einen weiteren Meilenstein der Baumusterprüfung erfolgreich abgeschlossen. Geprüft wurde auf Grundlage der der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen vom 20. April 2020. Das Baumusterzertifikat wird nun in Kürze erwartet.

Die komplette Pressemitteilung zum Download.

BNK für Ihren Windpark

Das light:guard-System zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ist baumustergeprüft und erfüllt alle Vorgaben der AVV. Wir bieten Ihnen das Komplettpaket: von der Installation bis zur Einholung der Genehmigung.