30. Oktober 2023
Light:Guard ist im Bereich Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) exklusiver Partner von Vestas. Sowohl für Bestandsanlagen als auch seit Kurzem für Neuanlagen kann das light:guard-System direkt über Vestas bezogen werden.
Um genauer auf die Fragen der Parkbetreibenden über den aktuellen Stand der BNK-Ausstattung eingehen zu können, haben Vestas und Light:Guard vor Kurzem ein Online-Seminar veranstaltet. Neben der erfreulichen Nachricht, dass die Umrüstung für BNK-ready fast abgeschlossen und die 80% aller von Vestas und uns verkauften light:guard-Systeme installiert sind, gab es auch Updates zu dunkel geschalteten Parks und Neuigkeiten zu weiteren Abnahmen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten sind hier zusammengefasst:
Frage: Ist die BNK-Fristverlängerung schon rechtskräftig?
Antwort: Die Fristverlängerung wurde im Beratungsprozess vom Bundesrat unkommentiert gelassen und wird jetzt im Bundestag diskutiert. Alles weitere zum Thema Fristverlängerung finden Sie in unserer Stellungnahme unter dieser FAQ.
Frage: Wie ist der Fahrplan zur Installation der Hardware?
Antwort: Alle Systeme sollen bis spätestens Ende des Jahres 2023 installiert werden. Ein windparkspezifisches Datum kann über [email protected] angefragt werden.
Frage: Gibt es schon Windparks mit einem aktiven BNK-System?
Antwort: Ja, wir haben schon diverse Einzelstandorte und auch bereits Parks mit Multilateration aus Cluster 1 aktiv. Zusätzlich haben wir über 500 Anlagen mit Radar-BNK-Systemen unserer Schwesterfirma Quantec Sensors bereits dunkel geschaltet. Da wir neben den BNK-Systemen auch für die Umrüstung der BNK-Infrastruktur bei diversen Herstellern verantwortlich waren, erfolgt unsere Aktivierung generell in drei Schritten: 1. Umrüstung/Ertüchtigung der Infrastruktur der Parks, 2. Installation eines BNK-Systems, 3. Befliegung und Abnahme. Der erste Schritt ist bereits abgeschlossen, der zweite Schritt wird es zeitnah sein und danach folgt mit einem großen Schwung die Dunkelschaltung aller Parks als dritter Schritt.
Frage: Gibt es genauere Angaben zum Zuschnitt der Cluster in Rheinland-Pfalz?
Antwort: Aus Cluster 1 haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Abnahme besser und schneller funktioniert, wenn die Cluster kleiner werden, weswegen wir das Cluster 2 in drei Teile aufgeteilt haben.
Frage: Wann erfolgen die standortbezogenen Prüfungen für meine Region und wann können wir mit den Zertifikaten rechnen?
Antwort: Der genaue Zeitplan unterliegt Verschiebungen und Veränderungen, grob kann aber schon folgende Prognose getroffen werden: Bis Jahresende geplant ist die Befliegung ca. 30% aller verbleibenden Windparks und das finale Zertifikat kann bei 15% aller Windparks ausgestellt werden. Das betrifft vor allem Cluster 1 (Hamburg), Cluster 2 (Saarland/Rheinland-Pfalz) und Mitteldeutschland (Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, NRW). Süddeutschland (Bayern, Baden-Württemberg) wird im ersten Quartal 2024 beflogen und anschließend zertifiziert. Norddeutschland (Brandenburg, nördliches Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, nördliches NRW, Mecklenburg-Vorpommern und Rest von Schleswig-Holstein) wird im ersten Quartal 2024 mit einem bis dahin separatem Team vermessen und abschließend zertifiziert.
Frage: Warum dauert die Standortprüfung viel länger als bei anderen BNK-Anbietern?
Antwort: Die Standortprüfung unterscheidet sich je nach Design des BNK-Systems. Es gibt drei Lösungsansätze: ein BNK-System (Receiver) pro WEA, ein BNK-System (Receiver) pro Park (Insellösung) oder ein BNK-System (Receiver) pro Park, das zusätzlich auch die Information von allen anderen Receivern erhält. Die Qualität des Signals ist in dem dritten und von Light:Guard verfolgtem Lösungsansatz (Multilateration) am höchsten. Jedoch ist dies im Systemdesign auch am komplexesten und führt dementsprechend zu erhöhtem Aufwand bei der Prüfung. Wir stehen jedoch hinter unserem Systemdesign, da wir der Auffassung sind, dass mit diesem langfristig die höchste Licht-aus Zeit in Parks möglich ist, größte Zuverlässigkeit herrscht und höchste Sicherheit gewährleistet werden kann. Wir bitten daher um Verständnis, dass hier die Prüfungen langfristiger sind – unserer Meinung nach deswegen aber auch exakter und mit höherer Rechtssicherheit.
Frage: Sie haben damit begonnen, vorläufige befristete Zertifikate zur standortbezogenen Prüfung von der DAS ausstellen zu lassen. Können Sie diese kurz erklären?
Antwort: Die zeitlich befristeten Zertifikate waren eine Antwort auf den ursprünglich eingereichten Gesetzesentwurf. Hier wurden höhere Anforderungen an die Antragsstellung gestellt. Das kürzlich beschlossene Gesetz hat dies wieder aufgehoben. Die zeitlich befristeten Zertifikate finden somit keine Anwendung mehr.
Frage: Was gehört zu den Begrifflichkeiten „vollständig und prüffähig“ alles dazu? Die Stufe-2-Prüfung? Wir erhalten in Brandenburg in der Regel vorläufige Genehmigungen bzw. nun nur noch Eingangsbestätigungen. Ist das aus Ihrer Sicht ausreichend?
Antwort: Eine Eingangsbestätigung der Genehmigung von der Behörde ist aus unserer Sicht ausreichend als Nachweis bzw. zur Erfüllung der Auflage. Wegen der offenen Formulierung des Gesetzestextes empfehlen wir Rücksprache mit der jeweils zuständigen Netzagentur oder einschlägigen Kanzleien.
Frage: Sind nach Abschluss und Auswertung der Befliegung weitere windparkspezifische Funktionstests notwendig?
Antwort: Nein, danach sind keine weiteren Tests mehr notwendig.
Frage: Gilt eine Befliegung/ein Zertifikat für ein beflogenes Gebiet auch für später dort errichtete WEA?
Antwort: Zertifikate werden für jeden Windpark einzeln ausgestellt. Die Befliegung erfolgt bei größeren Gebieten für das gesamte Gebiet, bei nicht zusammenhängenden Windpark-Gebieten bzw. einzelnen Windparks für jeden einzelnen Standort. In komplett durch Multilateration abgedeckten Gebieten kann es in Zukunft vorkommen – da mit der Zeit sowieso mehr Flächen abgedeckt werden – dass keine zusätzliche Befliegung notwendig ist.