Österreich führt BNK-Pflicht für Windenergieanlagen ein

9. April 2024

Dunkler Windpark

Auch Österreich führt nun die Bedarfsgesteuerte bzw. Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen ein. Das entsprechende Gesetz wurde diese Woche vom Bundesrat beschlossen.

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung reduziert das nächtliche Blinken von Windenergieanlagen (WEA) auf ein Minimum. Das funktioniert, indem das BNK-System den Luftraum um einen Windpark überwacht. Erst wenn sich ein Flugzeug in der Nähe befindet, werden die Hindernisfeuer der WEA aktiviert. Eins der führenden BNK-Systeme ist das light:guard-System.

In Deutschland ist die Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben und bereits in der Praxis erprobt. Österreich zieht nun nach, nachdem sich die Windbranche auch für den Einsatz von BNK ausgesprochen hatte.

In Österreich soll es aber anders geregelt werden. Während in Deutschland jeder Windpark sein eigenes BNK-System über einen Anbieter bezieht, wird in Österreich die Austro Control zentral verantwortlich sein. Die Überwachung des österreichischen Luftraums und die Signalgebung an den Windpark erfolgen durch Austro Control gegen Zahlung einer Gebühr. Der Windpark muss das Signal aufnehmen und verarbeiten können, um die Unterdrückung der Befeuerung zu steuern.

Österreichische Windpark-Betreiber werden somit dafür verantwortlich sein, ihre Anlagen mit einer BNK-Schnittstelle auszurüsten. Die Pflicht gilt für alle Windenergieanlagen. Bei Bestandsanlagen ist davon auszugehen, dass die IT-Infrastruktur nachgerüstet werden muss.

Als erfahrener BNK-Experte mit vielen Systemen im Einsatz kann Light:Guard österreichischen Betreibern schon jetzt ein Angebot machen. Unsere Light Control Unit (LCU-T) funktioniert mit allen Anlagentypen und wird z.B. von Nordex standardmäßig als BNK-Schnittstelle angeboten.

Ihr Ansprechpartner für Österreich:

Lorenzo Emer
[email protected]

Portraitfoto von Lorenzo Emer

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