Die NIS-2-Richtlinie (Netz- und Informationssysteme) ist eine verbindliche EU-Rechtsvorschrift zur Stärkung der Cybersicherheit, die im Dezember 2025 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Sie zwingt Unternehmen im Bereich Kritischer Infrastruktur (KRITIS) zu höheren Sicherheitsstandards und Meldepflichten. Dazu gehören auch viele Windparkbetreiber. Die Richtlinie verpflichtet diese Firmen auch dazu, Cybersecurity-Standards bei Lieferanten und Dienstleistern einzuhalten.
Light:Guard fällt nach Prüfung nicht selbst unter die Kriterien der NIS2-Verordnung und ist daher nicht NIS2-meldepflichtig.
Unabhängig davon sind wir als Dienstleister in einem KRITIS-nahen Umfeld nach ISO 27001 zertifiziert – als einziger Anbieter für Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK).
Im Rahmen unseres geprüften Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) nach ISO 27001 setzen wir u. a. folgende Maßnahmen um, damit NIS-2 betroffene Betreiber und Betriebsführer weiterhin mit uns planen können:
Technische Maßnahmen
✔ Zugriffskontrollen
✔ Patch- und Update-Management
✔ Backup- und Wiederherstellungsstrategien
✔ Definierte Incident-Response-Prozesse
Organisatorische Maßnahmen
✔ Regelmäßige Schulungen
✔ Vorhandene Notfall- und Wiederanlaufpläne
✔ Strukturierte Lieferantenbewertung
Darüber hinaus haben wir einen klar definierten Meldeprozess für sicherheitskritische Vorfälle etabliert.
Mit diesen Maßnahmen erfüllen wir die für Dienstleister im NIS2-Umfeld relevanten Anforderungen und unterstützen Sie als Betreiber dabei, Ihre eigenen NIS2-Pflichten zu erfüllen bzw. deren Einhaltung gegenüber Behörden und Prüfinstanzen nachzuweisen.