Pressemitteilung: NOTUS energy und Light:Guard schließen Rahmenvertrag über Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung für Neuanlagen

Dresden, 14. Juli 2026

Die Light:Guard GmbH und die NOTUS energy GmbH haben einen Rahmenvertrag über die BNK-Signallieferung geschlossen. Dieser umfasst die Ausstattung der von NOTUS betriebenen Neuanlagen mit Bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung (BNK).

Die Kooperation wurde diese Woche unterzeichnet und wird über mehrere Jahre laufen. In dieser Zeit wird Light:Guard den größten Teil des NOTUS-Portfolios mit dem light:guard-System zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausstatten. Es handelt sich dabei um 21 Projekte mit insgesamt 83 Windenergieanlagen.

Bedarfsgesteuerte oder Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) reduziert das Blinken von Windenergieanlagen auf ein Minimum. Das System überwacht dazu den Luftraum um einen Windpark. Nähert sich ein Flugobjekt, hebt es die Unterdrückung der Befeuerung auf und das rote Licht blinkt wie bisher. Seit letztem Jahr schreibt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) den Einsatz von BNK an Windenergieanlagen vor.

„Wir möchten mit unseren Projekten Rücksicht auf Mensch und Natur nehmen. Die BNK-Ausstattung unserer Parks ist uns dementsprechend ein wichtiges Anliegen. Mit Light:Guard haben wir dafür einen zuverlässigen Partner gefunden“, erklärt NOTUS-Geschäftsführer Hannes Otto.

NOTUS und Light:Guard kooperieren im Bereich BNK schon seit mehreren Jahren. Etliche Bestandsanlagen wurden in dieser Zeit bereits mit dem light:guard-System dunkel geschaltet.

„Wir bedanken uns bei NOTUS für das Vertrauen“, sagt Eileen Hänel, Sales Managerin der Light:Guard. „Die Verhandlungen waren sehr angenehm und wir freuen uns auf eine Fortsetzung der produktiven Zusammenarbeit, um gemeinsam den Nachthimmel dunkler zu machen.“

Pressekontakt:

Light:Guard GmbH
Magnus von Asow
magnus.von-asow@light-guard.com

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Portrait von Robert Stadler

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Erklärgrafik zur Light:Guard Shutdown Control für die Mahdabschaltung

Danach erhalten Sie ein unverbindliches Angebot. Bei Annahme zahlen Sie eine einmalige Summe für den Anschluss und eine jährliche Gebühr für die Shutdown Control. Diese wird verbaut, aktiviert und ihr Windpark erfüllt alle Auflagen.

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Portraitfoto von Eileen Hänel

Wir prüfen, ob Ihr Park in einem unserer vermessenen Gebiete steht. Falls ja, muss bei Ihnen kein Light:Guard-Receiver installiert werden.

 

Screenshot einer Deutschlandkarte, auf der die Transponderempfänger der Light:Guard GmbH als Punkte eingezeichnet sind

Danach wird ihr Windpark mit der nötigen Hardware ausgestattet. Diese kann bei Vestas- und Nordex-Anlagen auch schon ab Werk verbaut werden. Dann wird Ihr Park an unser System angeschlossen und die Anlagen dunkel geschaltet.

Im Vordergrund ein Windpark mit Windrädern im Sonnenuntergang. Im Hintergrund ist ein Dorf

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