Dresden, 3. Dezember 2024
Light:Guard » Aktuell » Pressemitteilung: Light:Guard schließt BNK-Ausstattung von Bestandsanlagen ab
Die Light:Guard GmbH hat alle bei ihr beauftragten Bestandsanlagen mit Bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung (BNK) ausgestattet. Der Einsatz von BNK an Windenergieanlagen ist in Deutschland per Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgeschrieben. Die Frist zur Umsetzung für Windparkbetreiber läuft Ende dieses Jahres ab, danach drohen Pönalen. Light:Guard kann somit wirtschaftliche Sicherheit für ihre Kunden schaffen.
Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) ist eine Technologie, mit der das Blinken von Windenergieanlagen auf ein Minimum reduziert werden kann. Light:Guard ist einer der führenden Anbieter auf diesem Gebiet. Das funktioniert, indem das BNK-System den Luftraum um einen Windpark überwacht. Erst wenn sich ein Flugzeug in der Nähe befindet, werden die Hindernisfeuer der Anlagen aktiviert. Dies minimiert die Auswirkungen der Windkraft durch Lichtemissionen auf die Umwelt.
Als Bestandsanlagen werden bereits errichtete Anlagen bezeichnet. Die von Light:Guard ausgestatteten Anlagen erfüllen die Anforderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV). Nötig dafür ist die vollständige Installation und Zertifizierung der BNK-Systeme in den Windparks. Das Zertifikat ist der Nachweis der standortspezifischen Eignung durch den Hersteller oder die Baumusterprüfstelle.
Das Portfolio der Light:Guard umfasst circa 4.000 Bestandsanlagen aller Hersteller. Davon werden noch etwa 500 mit BNK-Signalen über Radar versorgt, der Rest durch das deutschlandweite Transponderempfängernetz. Die Anlagen verteilen sich auf ca. 750 Windparks in allen Bundesländern. Von diesen Parks sind aktuell bereits etwa 500 dunkel geschaltet, Tendenz stark steigend.
„Bei einigen Parks fehlt zur Dunkelschaltung noch die Zuarbeit der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde, bei denen aktuell großer Andrang herrscht“, erklärt Light:Guard-Geschäftsführer Willi Lehmann. „Andere Windparks haben noch eigene offene Punkte. Sonderfälle ausgenommen liegt es nur noch an der Bearbeitung durch die Behörden. Doch auch hier kommen wir nach teilweise lang andauernden Abstimmungen nun sehr schnell zum Abschluss.“
Unklarheit herrscht unterdessen in der Branche noch in Bezug auf die im EEG beschriebene Pönale. Es ist aktuell noch nicht näher definiert, ab welchem Punkt Windenergieanlagen mit einem BNK-System als ausgestattet gelten. Im Arbeitskreis Kennzeichnung des Bundesverbandes Windenergie (BWE) wird sich deswegen aktuell noch um eine genauere Definition bemüht. Diese soll Netzbetreibern als Auslegungshilfe dienen. Willi Lehmann betont: „Mit Installation, standortspezifischem Nachweis und Abgabe der notwendigen Dokumente sollte der Windparkbetreiber seine Pflicht erfüllt haben.“
„Seit der Einführung der BNK-Pflicht 2020 in Deutschland erleben wir turbulente Zeiten. Der Gesetzgeber hatte hohe Erwartungen, doch die Ziele waren oft unerreichbar. Deshalb musste der Stichtag der Pflicht mehrmals verschoben werden“, erklärt Felix Weiss, Vertriebsleiter der Light:Guard GmbH. „Sowohl für Parkbetreiber als auch BNK-Anbieter war dies oft belastend. Wir möchten uns ausdrücklich für das Vertrauen und Verständnis unserer Kunden und Partner bedanken. Für 2025 haben wir uns das Ziel gesetzt, die Abläufe mit den Anlagenherstellern zu standardisieren. Die BNK-Ausstattung soll bei neuen Anlagen reibungslos verlaufen. Dank der Lernkurve der letzten Jahre können wir Bestands- und Neuanlagen nun in Rekordzeit ausrüsten. Vier Wochen zwischen Auftragseingang und fertiger Installation sowie Zertifizierung sind in Gebieten mit hoher Abdeckung durch unser System möglich. Gibt es Parks, die aktuell kein BNK-System installiert oder zertifiziert haben, bieten wir kurzfristig Lösungen an.“
„Das Wichtigste für uns ist, unsere Kunden und Auftraggeber vor der drohenden Pönale zu schützen“, sagt Eric Schacht, Leiter Technischer Support und Service der Light:Guard GmbH. „Ich bin sehr stolz auf unser Team, das unermüdlich an Installation, Inbetriebnahme, Vermessungen und Dokumentation gearbeitet hat. Als nächstes wird bei uns der Fokus darauf liegen, die Qualität unserer Systeme stetig zu verbessern. Das Ziel besteht darin, die Funktionalität nachzuweisen und den Anspruch auf eine hohe Licht-aus-Zeit klar zu dokumentieren. Diese Informationen stellen wir sowohl Kunden als auch Behörden zur Verfügung.“
Pressekontakt:
Light:Guard GmbH
Magnus von Asow
magnus.von-asow@light-guard.com
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Danach erhalten Sie ein unverbindliches Angebot. Bei Annahme zahlen Sie eine einmalige Summe für den Anschluss und eine jährliche Gebühr für die Shutdown Control. Diese wird verbaut, aktiviert und ihr Windpark erfüllt alle Auflagen.

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