30. Oktober 2023
Light:Guard » Aktuell » Fragen und Antworten zum aktuellen Stand der BNK-Ausstattung mit Vestas
Light:Guard ist im Bereich Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) exklusiver Partner von Vestas. Sowohl für Bestandsanlagen als auch seit Kurzem für Neuanlagen kann das light:guard-System direkt über Vestas bezogen werden.
Um genauer auf die Fragen der Parkbetreibenden über den aktuellen Stand der BNK-Ausstattung eingehen zu können, haben Vestas und Light:Guard vor Kurzem ein Online-Seminar veranstaltet. Neben der erfreulichen Nachricht, dass die Umrüstung für BNK-ready fast abgeschlossen und die 80% aller von Vestas und uns verkauften light:guard-Systeme installiert sind, gab es auch Updates zu dunkel geschalteten Parks und Neuigkeiten zu weiteren Abnahmen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten sind hier zusammengefasst:
Antwort: Die Fristverlängerung wurde im Beratungsprozess vom Bundesrat unkommentiert gelassen und wird jetzt im Bundestag diskutiert. Alles weitere zum Thema Fristverlängerung finden Sie in in diesem Artikel.
Antwort: Alle Systeme sollen bis spätestens Ende des Jahres 2023 installiert werden. Ein windparkspezifisches Datum kann über [email protected] angefragt werden.
Yes, we already have various single sites and also already parks with multilateration from cluster 1 active. In addition, we have already darkened over 500 turbines with radar ADLS systems from our sister company Quantec Sensors. Since we were also responsible for retrofitting the ADLS infrastructure at various manufacturers in addition to the ADLS systems, our activation generally takes place in three steps: 1. retrofitting/verification of the parks’ infrastructure, 2. installation of a ADLS system, 3. aerial survey and acceptance. The first step has already been completed, the second step will be in the near future, and after that, the dark switching of all parks will follow with a big swing as the third step.
Antwort: Aus Cluster 1 haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Abnahme besser und schneller funktioniert, wenn die Cluster kleiner werden, weswegen wir das Cluster 2 in drei Teile aufgeteilt haben.
Antwort: Der genaue Zeitplan unterliegt Verschiebungen und Veränderungen, grob kann aber schon folgende Prognose getroffen werden: Bis Jahresende geplant ist die Befliegung ca. 30% aller verbleibenden Windparks und das finale Zertifikat kann bei 15% aller Windparks ausgestellt werden. Das betrifft vor allem Cluster 1 (Hamburg), Cluster 2 (Saarland/Rheinland-Pfalz) und Mitteldeutschland (Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, NRW). Süddeutschland (Bayern, Baden-Württemberg) wird im ersten Quartal 2024 beflogen und anschließend zertifiziert. Norddeutschland (Brandenburg, nördliches Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, nördliches NRW, Mecklenburg-Vorpommern und Rest von Schleswig-Holstein) wird im ersten Quartal 2024 mit einem bis dahin separatem Team vermessen und abschließend zertifiziert.
Antwort: Die Standortprüfung unterscheidet sich je nach Design des BNK-Systems. Es gibt drei Lösungsansätze: ein BNK-System (Receiver) pro WEA, ein BNK-System (Receiver) pro Park (Insellösung) oder ein BNK-System (Receiver) pro Park, das zusätzlich auch die Information von allen anderen Receivern erhält. Die Qualität des Signals ist in dem dritten und von Light:Guard verfolgtem Lösungsansatz (Multilateration) am höchsten. Jedoch ist dies im Systemdesign auch am komplexesten und führt dementsprechend zu erhöhtem Aufwand bei der Prüfung. Wir stehen jedoch hinter unserem Systemdesign, da wir der Auffassung sind, dass mit diesem langfristig die höchste Licht-aus Zeit in Parks möglich ist, größte Zuverlässigkeit herrscht und höchste Sicherheit gewährleistet werden kann. Wir bitten daher um Verständnis, dass hier die Prüfungen langfristiger sind – unserer Meinung nach deswegen aber auch exakter und mit höherer Rechtssicherheit.
Antwort: Die zeitlich befristeten Zertifikate waren eine Antwort auf den ursprünglich eingereichten Gesetzesentwurf. Hier wurden höhere Anforderungen an die Antragsstellung gestellt. Das kürzlich beschlossene Gesetz hat dies wieder aufgehoben. Die zeitlich befristeten Zertifikate finden somit keine Anwendung mehr.
Antwort: Eine Eingangsbestätigung der Genehmigung von der Behörde ist aus unserer Sicht ausreichend als Nachweis bzw. zur Erfüllung der Auflage. Wegen der offenen Formulierung des Gesetzestextes empfehlen wir Rücksprache mit der jeweils zuständigen Netzagentur oder einschlägigen Kanzleien.
Antwort: Nein, danach sind keine weiteren Tests mehr notwendig.
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