Pressemitteilung: Light:Guard übernimmt standortspezifische Prüfung für BNK-Systeme

Isernhagen, 19. April 2021

Die Light:Guard GmbH bietet ab sofort die Durchführung der standortspezifischen Prüfung für Windparks an. Dieses Angebot ist Teil des Signalliefervertrags bei der Umrüstung auf Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK). Dazu arbeitet die Light:Guard eng mit der zugelassenen Zertifizierungsstelle DFS Aviation Services GmbH zusammen, um die Abwicklung der Genehmigung möglichst reibungslos zu gestalten.

Das von Light:Guard bereitgestellte Genehmigungspaket, welches sowohl die Dokumentation des eigenen light:guard-Systems als auch gegebenenfalls die von führenden WEA-Herstellern umfasst, macht es möglich, kostspielige Vorprüfungen zu vermeiden. Das kann erreicht werden, indem Light:Guard mit einem konkreten Konzept an die Landesluftfahrtbehörden herantritt und Stellungnahmen einholt. Anschließend kann die standortspezifische Prüfung gemäß AVV Anhang 6 Nr. 2 durchgeführt werden

Light:Guard Geschäftsführer Willi Lehmann erklärt: „Durch dieses Konzept können wir die Kosten fix und transparent gestalten. Das ist vor allem ein Vorteil für Windparkbetreibende, denn so bleibt das komplette Haftungs- und Kostenrisiko bei uns.“

Der Light:Guard-Signalliefervertrag beinhaltet deswegen auch ein Sonderkündigungsrecht von Kund:innenseite, falls die Landesluftfahrtbehörde BNK aufgrund der Standorteigenschaften des Windparks ablehnen sollte. Damit soll sichergestellt werden, dass die BNK-Umrüstung überall rechtzeitig bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag am 31. Dezember 2022 erfolgen kann.

Die Light:Guard arbeitet hierbei in engem Austausch mit den BImSchG-Behörden, den Landesluftfahrtbehörden und ihrer benannten Stelle, sowie der vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) benannten Prüfstelle für BNK-Systeme, der DFS Aviation Services.

Stefan Mauel von der DFS Aviation Services GmbH (DAS) sagt: „Die enge Verzahnung zwischen der DAS als benannte Stelle, den Behörden und der Light:Guard bietet größte Synergieeffekte für eine effiziente Genehmigungsabwicklung für die Windparkbetreibenden.“

Erfolgreich war diese Zusammenarbeit bereits im Kreis Borken in Nordrhein-Westfalen. „Wir sind froh, mit allen Beteiligten gemeinsam eine Lösung gefunden zu haben, die nun auch den örtlichen Bürgerwindparks im Umfeld von Flugplätzen die Möglichkeit der Einrichtung einer BNK eröffnet“, ergänzt Monika Agatz von der BImSchG-Behörde.

Anfragen für das Genehmigungspaket und die Übernahme der standortspezifischen Prüfung können an die Light:Guard GmbH per Mail unter [email protected] oder telefonisch unter +49 511 474048-30 gerichtet werden.

Pressekontakt:

Light:Guard GmbH
Magnus von Asow
[email protected]

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