Pressemitteilung: Light:Guard und Wobben Properties einigen sich in Patentangelegenheit außergerichtlich

Dresden, 2. September 2025

Im Rahmen eines Patentverfahrens zwischen Wobben Properties GmbH und der Light:Guard GmbH konnte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Beide Parteien haben sich auf eine Lösung verständigt und damit den Rechtsstreit beigelegt.

Gegenstand der Auseinandersetzung war das Europäische Patent EP 1 984 622, das sich mit einer transpondergestützten Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) für Windenergieanlagen befasst.

Das BNK-System trägt dazu bei, die nächtliche Lichtkennzeichnung von Windparks deutlich zu reduzieren. Es überwacht kontinuierlich den Luftraum rund um die Anlagen und aktiviert die Kennzeichnung nur dann, wenn sich ein Flugobjekt nähert. In diesem Fall wird die Beleuchtung wie gewohnt eingeschaltet, um die Sicherheit im Luftverkehr zu gewährleisten.

Wobben Properties GmbH ist die Patentverwertungsgesellschaft von ENERCON, und war im Rahmen der Patentstreitigkeit gegen die Unternehmen Light:Guard GmbH, Quantec Sensors GmbH und Quantec Signals GmbH vorgegangen. Die erzielte Einigung umfasst neben der Beilegung des Streits auch das gegenseitige Zurückziehen aller anhängigen Klagen und Gegenklagen.

Mit der Einigung wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf rechtskräftig, mögliche Einschränkungen des Patents entfallen, und die Parteien betrachten die Angelegenheit als abgeschlossen.

Die Beteiligten zeigen sich erleichtert über die erzielte Lösung. „Enercon und wir sehen uns als Vorreiter im Bereich der Bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung und der dazugehörigen Entwicklung. Mit dieser Einigung ist nun der Grundstein für die weitere Zusammenarbeit gelegt“, erklärt Willi Lehmann, Geschäftsführer der Light:Guard GmbH.

Pressekontakt:

Light:Guard GmbH
Magnus von Asow
[email protected]

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